| Wie viel Geld steht mir zu? |
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Regelleistung
Die Regelleistung soll den laufenden Bedarf pauschal abdecken. Berücksichtigt ist der Bedarf an Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zusätzlich gibt es für bestimmte Fälle Leistungen für Mehrbedarf (siehe Mehrbedarf).
351,-€ für Alleinerziehende/ Alleinstehende
316,-€ für volljährige Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
281,-€ für unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern
281,-€ für Kinder von 15 – 17 Jahren
211,-€ für Kinder von 0 – 14 Jahren
Leistungen für Unterkunft und Heizung.
Die Leistung richtet sich nach dem bei Ihnen gültigen Mitspiegel.
Die Angemessenheit richtet sich nach Wohnungsgröße und Preis.
45 – 50 qm für eine Einzelperson
60 qm für Paare
75 qm für 3 Personen
10 bis 15 qm für jede weitere Person.
Wichtiger als die Wohnungsgröße sind die "angemessenen Kosten"!
etwa 300,-€ Einzelperson
etwa 400,-€ zwei Personen
Hartz IV Mehrbedarf
Mehrbedarf steht folgenden Personen zu.
Schwangere ab Beginn der 13. Woche ---59,- €
allein Erziehende 1 Kind unter 7 oder 2 – 3 unter 16 ---124,- €
allein Erziehende mehr als 3 Kinder, pro Kind 41,-€ , maximal 205,-€
Schwerbehinderte gehbehinderte ---59,-€
erwerbsfähige Behinderte mit Leistungen zur Teilhabe/Eingliederung ---121,- €
krankheitsbedingte Zusatzkost (zunehmend restriktiv): je nach Krankheit 25,56 bis 61,- €
Einmalige Leistungen
Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt --- 130,-€
Wohnungserstausstattung – nicht zeitlich bezogen, sondern bedarfsbezogen
Kaution wird oftmals nur als Darlehen bewilligt. Maklergebühren werden nur äußerst selten übernommen.
Umzugskosten und umzugsbedingte Kosten
Notwendige Handwerker (Gas, Wasser, Strom), Umzug selbst, bei Bedarf Lampen, Gardinen, Möbelersatz
Kaution wird oftmals nur als Darlehen bewilligt. Maklergebühren werden nur äußerst selten übernommen.
Tip- Bevor Sie eine neue Wohnung anmieten, mit der Arge abklären ob diese ,,angemessen“ ist und die dementsprechenden Anträge auf Übernahme der Kosten stellen. Denn ,,angemessen“ im Sinne der Arge, deckt sich nicht immer mit Ihrer Ansicht. Ansonsten riskieren Sie, das Sie die Kosten alleine tragen müssen.
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